BBU

Wir über uns

Die Abkürzung „BBU“ Bremerhavener Beschäftigungs-Gesellschaft „Unterweser“.

Es gibt sie seit 1989.

Die Angebote der BBU wenden sich an arbeits-lose Menschen.

Die BBU wurde gegründet, um arbeits-losen Menschen eine Beschäftigung zu geben.

Und um arbeits-lose Menschen auf eine Beschäftigung vorzubereiten.

Die BBU ist von verschiedenen Gruppen gegründet worden. Alle diese Gruppen
kümmern sich um arbeits-lose Menschen.

Die BBU ist gemein-nützig. Das heißt, sie arbeitet für die Allgemeinheit.

Es gibt Angebote im Bereich
- Handwerk
- Dienstleistung
- Gastronomie
- Übernachtung

Das wichtigste Ziel ist die Teilhabe der Teilnehmer auf dem allgemeinen Arbeits-
Markt.

Die BBU ist ein Zusammenschluss von verschiedenen Beteiligten. Der wichtigste
Beteiligte ist der Magistrat der Stadt Bremerhaven.

Weitere Beteiligte sind die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer.

Diese werden vertreten durch:
- Für die Arbeitgeber ist das „Bildungszentrum der Wirtschaft im
Unterwesergebiet eV“ beteiligt
- Für die Arbeitnehmer der gewerkschaftliche Bildungs-Träger „Arbeit und
Leben“

Diese Gruppen haben sich 1989 zusammen getan. Sie haben erkannt, dass man nur
sinnvoll arbeiten kann, wenn man zusammen arbeitet.

Das gilt besonders, wenn man Arbeits-losen helfen will.

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Unser Auftrag

Die BBU ist ein Dienstleister für öffentliche Auftraggeber.

Zum Beispiel für:
- den Magistrat der Stadt Bremerhaven
- das Jobcenter Bremerhaven
- die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa

Die BBU schafft, entwickelt und führt Maßnahmen durch, die arbeitslosen Menschen
zu Gute kommen:

  • Die Maßnahmen vermitteln die notwendigen Fähigkeiten, damit arbeitslose Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bestehen können.
  • Die Maßnahmen erhalten die Fähigkeit der Teilnehmer wieder her, um aufdem allgemeinen Arbeitsmarkt bestehen zu können.
  • Die Maßnahmen stellen die Fähigkeit der Teilnehmer wieder her, um auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bestehen zu können.
  • Die Maßnahmen steigern und stabilisieren die Belastbarkeit.

 

Die BBU ist tätig in den Bereichen, die am Arbeitsmarkt gefragt werden

Die BBU arbeitet aber nicht gegen die Betriebe in Bremerhaven.

Unser Angebot

Unser Angebot gilt für Menschen, die schon lange arbeitslos sind.

Menschen, die ALG II bekommen.

ALG heißt Arbeits-Losen-Geld.

ALG II ist auch bekannt unter dem Namen „Hartz 4“.

Wir schaffen für die Menschen eine Beschäftigung. Diese Beschäftigung wird
zusätzlich zum Arbeits-Losen-Geld gezahlt.

Die Teilnehmer bekommen einen Stundenlohn gezahlt.

Das heißt dann: „Arbeits-Gelegenheiten mit Mehr-aufwands-Entschädigung (AGH-
MAE)“

Oder wir finden eine feste Beschäftigung. Das nennt man eine „sozial-versicherungs-
pflichtige Beschäftigung“.

Dazu gibt es im Gesetz zwei Paragrafen (§).

Die genaue Bezeichnung der Paragrafen ist SGB II, § 16e und 16 i.

Das Ziel ist immer eine Teilhabe am Arbeitsleben.

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Dabei helfen wir den Teilnehmern mit vielen unterschiedlichen Maßnahmen.

Begleitet werden die Teilnehmer von ausgebildeten Fachleuten.

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Unsere Qualitäten

Die Qualität unserer Leistungen wird immer wieder überprüft.

Dazu sind wir zertifiziert. Das bedeutet, dass unsere Leistungen nach einer DIN-Norm
erstellt und überprüft werden.

DIN ist eine Abkürzung für das „Deutsche Institut für Normung“

Diese DIN-Norm heißt: DIN-ISO 9001:2015

Seit vielen Jahren sind wir auch ein zertifizierter Träger der beruflichen Weiterbildung.

Die Verordnung dazu ist die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung (AZAV)

Ein Zertifikat ist ein Nachweis, dass man bestimmte Dinge kann und dieses
nachgewiesen hat. Zum Beispiel ist das Schul-Zeugnis ein Zertifikat.

Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.
    Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,

  • wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
  • wenn eine App nicht barrierefrei ist?

Regeln im Gesetz
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen?
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

  • Ämter und Behörden
  • einige Firmen für Wohnungsbau
  • Schulen und einige KiTas
    Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.

Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:

  • einige Museen, Bibliotheken und Theater
  • einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen
    Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist

  • auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
  • in allen Apps von öffentlichen Stellen

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
    Fachleute können das prüfen.
    Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
    Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
    Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
    Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
    Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
    Wichtig:
    Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.

Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.

  • In der Erklärung muss auch das Datum sein,
    von wann die Erklärung ist.
    Wichtig:
    Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
    Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
    Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
    Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

 Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:

  • mit einer E-Mail
  • mit einem Anruf
  • mit einem Kontakt-Formular

Hier können Sie sich über Barrieren auf
dieser Webseite beschweren:


Alexandra Nolan
Social Media Koordinatorin

PR/Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 00 49 471 931 58 16

Klicken Sie hier auf Ansprechpartner

Sie können sich über diese Dinge beschweren:

  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
    Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
    aber die Infos sind nicht barrierefrei.
    Zum Beispiel:
    Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.
    Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
    um Ihnen eine Antwort zu geben.
    Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
    Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?

Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle

Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit (siehe weiter unten)
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

Quelle:
Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.

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